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Gesetzlich Versicherte erhalten für medizinisch notwendigen Zahnersatz einen Festzuschuss. Dessen Höhe hängt davon ab,
wie viele Zähne fehlen bzw. überkront werden müssen
Sie erhalten von uns vor Beginn der Behandlung einen sog. Heil- und Kostenplan (HKP), den Sie Ihrer Krankenkasse einreichen. Ihre Krankenkasse wird Ihnen nach Genehmigung des HKP die Höhe Ihres Festzuschusses mitteilen.
Im Falle einer Zahnersatz-Behandlung erhalten Sie einen höheren Festzuschuss von Ihrer Krankenkasse, wenn Sie regelmäßig Ihre Zähne haben kontrollieren lassen und wenn das im Bonusheft dokumentiert wurde:
Sie sehen, es lohnt sich, regelmäßige Untersuchungen von Zähnen und Zahnfleisch vornehmen zu lassen!
Wenn Sie eine Zahnzusatz-Versicherung haben, können Sie von dieser einen Teil oder den Gesamtbetrag Ihrer Zuzahlung erstattet bekommen. Die Höhe hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag ab.
Reichen Sie vor Beginn der Behandlung eine Kopie Ihres Heil- und Kostenplanes (HKP) bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Sie wird Ihnen mitteilen, wie hoch ihre Beteiligung ist. Wir erstellen Ihnen gerne eine Kopie Ihres HKPs für Ihre Zusatzversicherung. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Private Krankenversicherungen erstatten i.d.R. einen prozentualen Anteil an den Behandlungskosten. Dessen Höhe hängt zum einen vom gewählten Tarif und zum anderen von den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Sie erhalten von uns vor Beginn der Behandlung einen sog. Heil- und Kostenplan (HKP), den Sie Ihrer Versicherung einreichen. Sie wird Ihnen nach Prüfung des HKP die voraussichtliche Höhe ihrer Leistungen mitteilen. Dasselbe gilt auch für die sog. Beihilfe staatlicher und anderer Arbeitgeber.